Taufzettel

Taufzettel

Dieser gerahmte Taufzettel von 1826 begleitete den Täufling sein Leben lang, auch in die neue Heimat des Luzerner Hinterlandes. 

 

Durch das Sakrament der Taufe wird der Täufling in die Heilsgemeinschaft der Kirche aufgenommen. Während im Frühchristentum noch durch das Eintauchen ins Wasser getauft wurde, begnügte man sich später mit dem Benetzen des Hauptes. Das ist bis heute so geblieben.

 

Ein ganz besonderes Erinnerungsstück an eine Taufe ist dieser handkolorierte Druck aus dem Anfang des 19. Jahrhunderts. Dem Täufling wurde darauf gewünscht, dass

 

«Gott geb den Glauben diesem Kind,

Und wasch ihm ab all seine Sünd.

Und geb ihm seinen guten Geist –

Zu thun was Gott der Vater heisst.

Nach seinem Willen hier zu leben;

Nach dieser Zeit das ew’ge Leben.

Den Pfenning nimm und hab von mir,

Einen besseren woll’ Gott geben dir.

Thu Vater und Mutter gehorsam seyn –

Thu gern bey frommen Leuten seyn.

Der schlimmen Leuten nimm dich nicht an,

So kannst mit Gott in Himmel gan."

  

Zwischen den frommen gedruckten Wünschen und vielen ausgemalten Blumen und Girlanden wurden die Namen und das Datum der Taufe mit der Feder von Hand eingetragen. Götti (Taufpate) Tadhäus Arnold übergab am Tag der Taufe, am 30. November 1826, seinem Göttibub Joseph diesen Taufzettel mit dem eingewickelten Göttibatzen. Da der Taufzettel unterschrieben und datiert war, galt er lange als Dokument und diente dem Täufling später auch als Taufbescheinigung und Geburtsurkunde. Dieser schöne Brauch war zwischen dem 17. und 19. Jahrhundert im ganzen deutschsprachigen Raum bei beiden christlichen Konfessionen verbreitet.